Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten gut nutzen können.

Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen die Internet-Seiten
barrierefrei sein.

 

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
wenn die Internet-Seite nicht barrierefrei ist?

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text
auf der Internet-Seite von der Beratungs-Stelle.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die Beratungs-Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf unserer Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die Beratungs-Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die Beratungs-Stelle muss nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Und dann muss die Beratungs-Stelle
    die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 61 71 88
E-Mail: info@schattenriss.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die Beratungs-Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59

28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81

E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der Beratungs-Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der Beratungs-Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die Beratungs-Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

 

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten von der Beratungs-Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?

Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der Beratungs-Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier.

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