Was vor einer Strafanzeige zu beachten ist

Wenn sexueller Missbrauch bekannt wird, stellt sich oft auch die Frage
nach einer Strafanzeige.

Manchmal möchte das betroffene Mädchen* die gewaltausübende Person sofort anzeigen,
oft wollen dies auch die Personen, denen sich das Mädchen* anvertraut hat.
In vielen Fällen ist eine Anzeige auch sinnvoll.

Wichtig ist es, nicht unter Druck zu handeln und die Situation und die Wünsche des betroffenen Mädchens* zu berücksichtigen.

Bewahren Sie Ruhe. Bevor eine Strafanzeige gestellt wird, sollte immer Kontakt mit einer Beratungsstelle aufgenommen und eine Rechtsberatung eingeholt werden. Im Rahmen der Beratung bei Schattenriss kann eine kostenlose Rechtsberatung bei einer Rechtsanwältin in Anspruch genommen werden. Eine einmal gestellte Anzeige kann nicht wieder zurückgezogen werden, weil Sexueller Missbrauch ein Offizialdelikt ist - das heißt, eine Meldung bei der Polizei hat zur Folge, dass diese von sich aus weiter ermitteln muss!

Bei der Frage „anzeigen oder nicht“, ist es wichtig zu wissen: es kann in aller Ruhe entschieden werden. Abhängig vom Straftatbestand und Zeitpunkt der Tat gelten unterschiedliche Verjährungsfristen.

Mädchen*, Frauen*, unterstützende Bezugspersonen und Fachkräfte können sich zum Thema Anzeige an uns wenden.

Wir beraten auch zu Möglichkeiten der Unterstützung für das Gerichtsverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitung).

Zuständig für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist in Bremen das Kommissariat für Sexualdelikte (K32).

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