Was vor einer Strafanzeige zu beachten ist

Eine einmal gestellte Strafanzeige kann nicht wieder zurückgezogen werden, weil sexueller Missbrauch ein Offizialdelikt ist - d.h. eine Meldung bei der Polizei hat zur Folge, dass diese von sich aus weiter ermitteln muss.

Für Fachkräfte besteht in der Regel keine Anzeigepflicht. Wir empfehlen daher immer, die Entscheidung in Ruhe in einer Fachberatung gemeinsam abzuwägen. Es sollte bei der Entscheidung abgewogen werden, welche Auswirkung eine Anzeige auf die Betroffene hat und was diese sich wünscht. Vor einer Anzeige ist außerdem oft eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Wir helfen gerne bei der Suche nach erfahrenen Rechtsanwältinnen.

Wir beraten auch zu Möglichkeiten der Unterstützung für das Gerichtsverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitung).

Zuständig für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist in Bremen das Kommissariat für Sexualdelikte (K32).

 

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